Für die Sache unserer Stiftung leisten ehrenamtliche Helfer viele kostenlose Stunden. Jedoch können wir nicht in allen Fällen auf unentgeltliche Hilfeleistungen bauen. Wir müssen Arbeiten an Dienstleister vergeben und haben Ausgaben für Material, Fahrkosten, Drucksachen und Verwaltungsaufgaben.
Daher sind wir auf private und öffentliche Unterstützung angewiesen.
Gemäß Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes verfolgen wir den gemeinnützigen Zweck "Förderung der Heimatpflege" und sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer freigestellt. Spenden an uns können daher bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Für Beträge bis 300 EUR genügt ein vereinfachter Nachweis (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Für Beträge ab 300 EUR stellen wir gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.
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